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   BPatG, 17.06.2003 - 24 W (pat) 104/02   

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BPatG, 17.06.2003 - 24 W (pat) 104/02 (https://dejure.org/2003,28779)
BPatG, Entscheidung vom 17.06.2003 - 24 W (pat) 104/02 (https://dejure.org/2003,28779)
BPatG, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 24 W (pat) 104/02 (https://dejure.org/2003,28779)
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  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 17.06.2003 - 24 W (pat) 104/02
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1150 "LOOK"; GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE").

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st. Rspr vgl. BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2001, 1042 "REICH UND SCHOEN"; BGH BlfPMZ 2001, 398 "LOOK"; BGH GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; BGH MarkenR 2002, 338 "Bar jeder Vernunft").

    Da der Ausdruck "trademarkpilot" wie oben erläutert, keine eindeutige Sachangabe für die verbliebenen Dienstleistungen der Anmeldung darstellt, ist dieses Wort auch nicht geeignet, für diese Dienstleistungen als beschreibende Angabe zu dienen (vgl. BGH GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; BGH MarkenR 2000, 420 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; BGH GRUR 1999, 988, 989 "HOUSE OF BLUES"; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 "FOR YOU").

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 17.06.2003 - 24 W (pat) 104/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st. Rspr vgl. BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2001, 1042 "REICH UND SCHOEN"; BGH BlfPMZ 2001, 398 "LOOK"; BGH GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; BGH MarkenR 2002, 338 "Bar jeder Vernunft").

    Im Hinblick auf die jetzt noch beanspruchten Dienstleistungen, handelt es sich bei der Marke dagegen nicht um einen konkret und eindeutig beschreibenden Hinweis (vgl dazu BGH GRUR 2001, 1043, 1045, 1046 "Gute Zeiten - schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2001, 1042, 1043 "REICH UND SCHOEN").

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 17.06.2003 - 24 W (pat) 104/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st. Rspr vgl. BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2001, 1042 "REICH UND SCHOEN"; BGH BlfPMZ 2001, 398 "LOOK"; BGH GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; BGH MarkenR 2002, 338 "Bar jeder Vernunft").

    Im Hinblick auf die jetzt noch beanspruchten Dienstleistungen, handelt es sich bei der Marke dagegen nicht um einen konkret und eindeutig beschreibenden Hinweis (vgl dazu BGH GRUR 2001, 1043, 1045, 1046 "Gute Zeiten - schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2001, 1042, 1043 "REICH UND SCHOEN").

  • BPatG, 16.07.2002 - 33 W (pat) 278/01
    Auszug aus BPatG, 17.06.2003 - 24 W (pat) 104/02
    Beide Wortteile sind Bestandteile des deutschen Sprachschatzes (vgl. Duden, Deutsches Universalwörterbuch, 4. Aufl.; Wahrig, Deutsches Wörterbuch, jeweils Stichwörter "Trademark" und "Pilot") und sowohl einzeln als auch in ihrer Zusammensetzung allgemein verständlich (vgl. dazu etwa auch PROMA PAVIS CD-ROM BPatG 33 W (pat) 278/01 "portfoliopilot"; BPatG 30 W (pat) 222/95 "GRAPHIC-PILOT").

    Der Senat konnte auch nicht feststellen, daß der bloße Abschluß von Markenkaufverträgen für Dritte und die Unternehmensverwaltung, speziellen Erfordernissen genügen und besondere Eigenschaften aufweisen müssen, für die eine Beschreibung mit "trademarkpilot" naheliegt (vgl. PROMA PAVIS CD-ROM BPatG 33 W (pat) 278/01 "portfoliopilot").

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 17.06.2003 - 24 W (pat) 104/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st. Rspr vgl. BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2001, 1042 "REICH UND SCHOEN"; BGH BlfPMZ 2001, 398 "LOOK"; BGH GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; BGH MarkenR 2002, 338 "Bar jeder Vernunft").
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 17.06.2003 - 24 W (pat) 104/02
    Da der Ausdruck "trademarkpilot" wie oben erläutert, keine eindeutige Sachangabe für die verbliebenen Dienstleistungen der Anmeldung darstellt, ist dieses Wort auch nicht geeignet, für diese Dienstleistungen als beschreibende Angabe zu dienen (vgl. BGH GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; BGH MarkenR 2000, 420 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; BGH GRUR 1999, 988, 989 "HOUSE OF BLUES"; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 "FOR YOU").
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 17.06.2003 - 24 W (pat) 104/02
    Da der Ausdruck "trademarkpilot" wie oben erläutert, keine eindeutige Sachangabe für die verbliebenen Dienstleistungen der Anmeldung darstellt, ist dieses Wort auch nicht geeignet, für diese Dienstleistungen als beschreibende Angabe zu dienen (vgl. BGH GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; BGH MarkenR 2000, 420 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; BGH GRUR 1999, 988, 989 "HOUSE OF BLUES"; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 "FOR YOU").
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 17.06.2003 - 24 W (pat) 104/02
    Da der Ausdruck "trademarkpilot" wie oben erläutert, keine eindeutige Sachangabe für die verbliebenen Dienstleistungen der Anmeldung darstellt, ist dieses Wort auch nicht geeignet, für diese Dienstleistungen als beschreibende Angabe zu dienen (vgl. BGH GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; BGH MarkenR 2000, 420 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; BGH GRUR 1999, 988, 989 "HOUSE OF BLUES"; BGH GRUR 1999, 1093, 1094 "FOR YOU").
  • BGH, 07.06.2001 - I ZB 20/99

    LOOK; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 17.06.2003 - 24 W (pat) 104/02
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1150 "LOOK"; GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE").
  • BPatG, 18.03.1996 - 30 W (pat) 222/95
    Auszug aus BPatG, 17.06.2003 - 24 W (pat) 104/02
    Beide Wortteile sind Bestandteile des deutschen Sprachschatzes (vgl. Duden, Deutsches Universalwörterbuch, 4. Aufl.; Wahrig, Deutsches Wörterbuch, jeweils Stichwörter "Trademark" und "Pilot") und sowohl einzeln als auch in ihrer Zusammensetzung allgemein verständlich (vgl. dazu etwa auch PROMA PAVIS CD-ROM BPatG 33 W (pat) 278/01 "portfoliopilot"; BPatG 30 W (pat) 222/95 "GRAPHIC-PILOT").
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